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 IC Regeln der Familie

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Okins
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BeitragThema: IC Regeln der Familie   IC Regeln der Familie EmptyDo Dez 29, 2016 3:29 am

IC Regeln der Familie

Wie in jeder Gemeinschaft gibt es auch bei uns einige Punkte damit das gemeinsame Miteinander geregeln ist und jeder seinen Spaß hat. Hier findest du nun eine Auflistung unserer IC-Regeln.

Sollten ein Charakter diese Regeln nicht eingehalten, so kann IC mit entsprechenden Konsequenzen gerechnet werden.

§ 1 - Das Miteinander
Dem Wort der Alphas Folge zu leisten. Sollten sie nicht da sein geht dieses Recht an das anwesende Familienmitglied mit dem nächst höheren Rang. Ein freundlicher und respektvoller Umgang miteinander wird von uns Vorausgesetzt und gilt für Halbwölfe, Gäste und Familienfreunde genauso wie für Mitglieder der Familie. Sollte jemand sich ungerecht behandelt fühlen so kann er immer das Gespräch mit einem Alpha oder Leitworgen suchen.

§ 2 - Die Privatsphäre
Ohne eine ausdrückliche Einladung des Besitzers ist das betreten von Nester der Familienmitglieder für Halbwölfe, Gäste und Familienfreunde nicht gestattet. Für die Übernachtung steht der Halbwolf- bzw. Gästehort zur Verfügung. Sollte ein Gast es vorziehen in einem richtigen Bett zu schlafen kann er auch in der Taverne von Thelsamar ein Zimmer mieten.

§ 3 - Das Zwischenworgische
Körperliche Nähe zu Familienmitglieder ist für Halbwölfe, Gäste und Familienfreunde verboten. Ausgenommen sind hier ein freundschaftliches Pranke schütteln oder eine Umarmung. Solange zwischen zwei Worgen kein fester Bund geschlossen wurde ist das paaren miteinander nicht gestattet.

§ 4 - Das Magiewirken
Das Wirken von Kampfmagie, auch zu Demonstrationszwecken, ist an der Höhle sowie gegenüber von Familienmitglieder und vor allem Welpen verboten. Für das magische Training steht ein entsprechender Trainingplatz zur Verfügung. Eine Ausnahme ist der Fall eines Kampfes oder die ausdrücklicher Erlaubnis der Alphas.

§ 5 - Das Führen von Waffen
Gäste haben für die Dauer ihres Aufenthaltes alle materiellen Waffen an der Höhle abzugeben. Diese werden von der Familie verwahrt und dem Gast im Falle eines Kampfes, der Abreise oder einer Jagd wieder ausgehändigt. Die Waffen von Halbwölfen werden ebenfalls verwahrt, können von diesen jedoch auch der Höhle genommen werden sobald diese für die Jagd oder andere Aktivitäten gebraucht werden.

§ 6 - Die Sicherheit der Familie
Sollte ein Gast gejagt, gesucht oder verfolgt werden ist die der Familie umgehend mitzuteilen. Für die Dauer seines Aufenthaltes steht er dann unter dem Schutz der Familie. Außenahmen sind hier Wirker dunkler Magie die vor dem Gesetz fliehen.

§ 7 - Die Heilerhöhle und die Schmiede
Das betreten der Heilerhöhle und der Schmiede ist nur Mitgliedern der Familie, Halbwölfe und Familienfreunden gestattet. Gäste und Geächtete dürfen dies nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Familienworgen.

§ 8 - Das heilen der Familienmitglieder
Familienfremden Heilkundigen ist es ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet Mitglieder der Familie zu versorgen. Im Ernstfall haben wir Heiler denen wir vertrauen und die sich um unserer Familienmitglieder und Freunde kümmern.

§ 9 - Andere Völker
Die Familie steht, mit wenigen Ausnahmen, jedem Volk neutral gegenüber und behandelt diese mit dem gleichen Respekt wie auch jeden anderen Worgengast. Wir erwarten hier von unseren Gästen das gleiche, wenn jemand damit nicht zurecht kommt muss er sich für die Zeit in dem wir andere Völker in unserer Nähe haben zurück ziehen.

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